Es erreichen uns immer mehr Hilferufe von Menschen, die es gut meinen und zugelaufene oder heimatlose Katzen füttern.

Leider ist es damit allein nicht getan und einige Regeln sind zu beachten.

In Wohngebieten darf laut Bundesseuchengesetz nicht gefüttert werden. Katzen, welche gefüttert werden, müssen auch einmal vom Tierarzt gecheckt werden. Dabei sollte auf Tätowierung, Chip, Kastration und auf den gesamten Gesundheitszustand geachtet werden, da frei lebende Katzen oft Würmer, Giardien und Pilzsporen in sich tragen, welche auch auf Menschen übertragen werden können. Sicher ist es nicht einfach, solche Katzen sind meist scheu und verwildert. Doch die meisten Tierschutzvereine besitzen Lebendfallen, ebenso manche Tierärzte, welche ihre Fallen verleihen.

Die Kastration ist unumgänglich, sonst werden es immer mehr und mehr Katzen. Die Elendsspirale dreht sich und je länger nichts unternommen wird, umso schneller ist eine Überpopulation an Katzen der Fall, den man nur schwer in den Griff bekommen kann.

Taucht eine hungrige Katze auf, bitte VOR Fütterung erst in der Nachbarschaft nachfragen, ob sie jemandem gehört. Die Katze ist dem zuständigen Fund- oder Ordnungsamt zu melden, sonst begeht man Fundunterschlagung. Zügig für den Tierarztbesuch sorgen. Fehlen die finanziellen Mittel dafür, kontaktieren Sie Tierschutzvereine in Ihrer Umgebung. Auch einige Kommunen haben für solche Fälle Mittel bereitgestellt. In unserem Verein wurden schon viele wilde und scheue Katzen in Zusammenarbeit mit den tierlieben Findern medizinisch betreut und kastriert. Danach wurden sie am Fundort frei gelassen und werden nun, ohne weiteren Nachwuchs zu produzieren, versorgt.

Bringt eine Katze, egal ob scheu oder nicht ihre jungen Welpen mit, bekommen Sie diese meist erst zu Gesicht, wenn diese beginnen, selbst zu fressen und ihre Umgebung zu erkunden. Oft informieren uns Menschen erst über solche Würfe, wenn diese schon gute zehn bis zwölf Wochen oder sogar älter sind, weil sie das Alter meist falsch einschätzen und die ersten Lebenswochen vor der Sichtung im eigenen Garten außer Acht gelassen werden. Fragen Sie unbedingt erfahrene Menschen bei der Einschätzung des Alters der Kitten. Je jünger die Kätzchen im Tierheim ankommen oder in menschlicher Betreuung, umso schneller werden diese handzahm und fassen Vertrauen. So erfahren die kleinen Samtpfoten die lebensnotwendige medizinische Betreuung, das Futter wird serviert und das Wichtigste: sie finden vor allem schneller ihre eigene Familie.

Es nützt den Katzen und den Tierschutzvereinen nichts, den niedlichen Wurf im Garten erfreut heranwachsen zu sehen, ohne die notwendigen Entwurmungen, Entflohung und Impfung. Den Wurf dann, wenn er lästig wird, im Tierheim einfach abzugeben, ist schlicht und einfach verantwortungslos gegenüber den Menschen, die dann in mühevoller monatelanger, meist ehrenamtlicher Arbeit, die scheuen Samtpfoten vermittlungsfähig bekommen wollen und müssen und vor allem gegenüber den einst niedlichen Kätzchen, die dann unnötig lange ihr Dasein im Tierheim fristen müssen, ohne Gras unter den Pfoten. Bei Abgabe der Welpen ist eine anschließende Kastration und Behandlung der Mutterkatze dringend notwendig, ein neuer Wurf könnte schon wieder in ihr gedeihen und bald wieder Ihren Garten oder Ihre Umgebung bewohnen. In Zukunft vielleicht sogar dreimal pro Jahr, wenn das Muttertier sich bei Ihnen wohl fühlt.

Die meisten Interessenten möchten zutrauliche Katzen, auch wenn diese nicht sofort auf den Schoß springen. Menschen, die sich die Aufnahme einer schüchternen oder gar scheuen Katze zutrauen, sind rar gesät und jeder Tierschutzverein ist begeistert, kommt solch ein Katzenliebhaber des Weges.

Zutrauliche Katzen sollten erst ohne Fütterung für zwei, drei Tage am Ort beobachtet werden, meist geht das Tier dann wieder nach Hause. Auch in der kalten Jahreszeit sollte man außer einem geschützten Schlafplatz erst nach einigen Tagen füttern und sie nicht gleich mit ins Haus nehmen, weil Winter ist. Katzen sind durch ihr Fell gegen Wärme und Kälte geschützt und intelligent genug, sich zugfreie Schlafplätze zu suchen. Ein Anruf beim Ordnungsamt und beim Tierschutzverein in Ihrer Nähe kann Sicherheit bringen, manche Besitzer suchen verzweifelt nach ihren Samtpfoten. Ansonsten kann über eine Abgabe im Tierheim nachgedacht werden, wenn Kapazitäten frei sind. Von da aus wird das Tier dann in ein neues Heim vermittelt.

Ist dies alles erledigt und das Tier bleibt an der Futterstelle, sollte darauf geachtet werden, dass keine weiteren Katzen angefüttert werden. Ist dies trotzdem der Fall, sollte wie oben beschrieben, verfahren werden.

Wenn Ihnen diese Schritte zu aufwendig und kostspielig sind, dann bitte von Anfang an keine Katzen füttern, die Ihnen über den Weg laufen. Sie wandern dann weiter und erreichen sicher einen Platz mit Menschen, wo wie oben beschrieben, verfahren wird, damit sich das Katzenelend auf unseren Straßen in Städten und Dörfern nicht weiter ausbreiten kann.

Quelltext: Streunerhof-Hilfe für Streunerkatzen